Häufig gestellte Fragen zur digitalen Vignette
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur digitalen Vignette in Österreich. Nutzen Sie die Suchfunktion, um schnell die gewünschte Information zu finden.
▶ Zur AuswahlmatrixAllgemeine Fragen
Was ist die digitale Vignette und wie unterscheidet sie sich von der alten Klebevignette?
Die digitale Vignette ist eine elektronische Mautgebühr, die seit 2022 die physische Klebevignette in Österreich vollständig ersetzt hat. Anstatt eine Vignette an der Windschutzscheibe anzubringen, wird die Vignette digital an das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs gebunden. Die Kontrolle erfolgt automatisch durch Kennzeichenlesegeräte an Autobahnen und Schnellstraßen. Vorteile: kein Aufkleben, kein Risiko von Beschädigungen, kein Verlust möglich.
Wo kann ich die digitale Vignette kaufen?
Die digitale Vignette kann auf mehreren Wegen erworben werden: (1) Online über die offizielle ASFINAG-Website – der bequemste Weg, verfügbar 24/7. (2) An Tankstellen (OMV, BP, Shell, Agip, Jet, etc.). (3) In Trafiken (Tabak-Fachgeschäfte). (4) Bei ÖAMTC- und ARBÖ-Stellen. (5) An Grenzübergängen zu Österreich. (6) In ausgewählten Supermärkten. Der Online-Kauf ermöglicht auch den Vorauskauf bis zu 18 Tage vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn.
Ab wann ist die Vignette nach dem Kauf gültig?
Bei Online-Käufen können Sie den Gültigkeitsbeginn selbst festlegen – entweder sofort oder bis zu 18 Tage im Voraus. Die Vignette wird unmittelbar nach der Zahlung in der ASFINAG-Datenbank registriert und ist ab dem gewählten Datum aktiv. Bei Käufen an Verkaufsstellen gilt die Vignette in der Regel ab dem Kaufdatum, es sei denn, Sie legen einen späteren Beginn fest.
Wie lange ist die Jahresvignette gültig?
Die Jahresvignette gilt nicht für ein Kalenderjahr, sondern für 14 Monate: vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres. Das bedeutet, dass die Jahresvignette 2025 vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2026 gültig ist. Sie kann bereits ab dem 1. Dezember des Vorjahres erworben werden.
Was passiert, wenn ich ohne gültige Vignette auf der Autobahn fahre?
Das Fahren ohne gültige Vignette auf mautpflichtigen Straßen ist eine Verwaltungsübertretung nach dem Bundesstraßen-Mautgesetz. Die Mindeststrafe beträgt 300 EUR, die Höchststrafe kann bis zu 3.000 EUR betragen. Zusätzlich wird die fehlende Mautgebühr nachgefordert. Bei ausländischen Fahrzeugen kann eine Sicherheitsleistung vor Ort verlangt werden.
Gilt die Vignette auch für Anhänger?
Nein, für Anhänger ist keine separate Vignette erforderlich. Die Vignette des ziehenden Fahrzeugs gilt auch für den Anhänger. Wichtig: Das ziehende Fahrzeug muss eine gültige Vignette haben. Für Fahrzeuge über 3,5t zGM (z.B. schwere Wohnmobile mit Anhänger) gilt die GO-Maut statt der Vignette.
Technische Fragen
Wie funktioniert die Kontrolle der digitalen Vignette?
Die Kontrolle erfolgt automatisch durch stationäre und mobile Kennzeichenlesegeräte der ASFINAG. Diese Geräte erfassen das Kennzeichen des vorbeifahrenden Fahrzeugs und gleichen es in Echtzeit mit der Datenbank ab. Wenn keine gültige Vignette für das Kennzeichen registriert ist, wird dies als Verstoß erfasst. Zusätzlich führt die ASFINAG manuelle Kontrollen durch.
Was passiert, wenn ich mein Kennzeichen ändere oder ein neues Fahrzeug kaufe?
Die digitale Vignette ist an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden und nicht übertragbar. Wenn Sie ein neues Kennzeichen erhalten (z.B. nach Fahrzeugwechsel), müssen Sie eine neue Vignette für das neue Kennzeichen kaufen. Eine Übertragung der alten Vignette auf das neue Kennzeichen ist nicht möglich. Bei einem Fahrzeugwechsel innerhalb der Gültigkeitsdauer gibt es keine Rückerstattung für die alte Vignette.
Kann ich die Vignette auf ein anderes Fahrzeug übertragen?
Nein, die digitale Vignette ist ausschließlich an das bei der Registrierung angegebene Kennzeichen gebunden und kann nicht auf ein anderes Fahrzeug oder Kennzeichen übertragen werden. Für jedes Fahrzeug muss eine separate Vignette erworben werden.
Wie kann ich überprüfen, ob meine Vignette gültig ist?
Sie können die Gültigkeit Ihrer Vignette auf mehreren Wegen überprüfen: (1) Über die offizielle ASFINAG-Website unter "Vignette prüfen". (2) Mit der ASFINAG-App. (3) Anhand der Bestätigungs-E-Mail, die Sie nach dem Kauf erhalten haben. (4) An Informationspunkten an Autobahnraststätten. Es wird empfohlen, die Gültigkeit vor jeder Reise zu überprüfen.
Fragen zu Preisen und Erstattungen
Gibt es eine Möglichkeit, die Vignette zurückzugeben oder erstatten zu lassen?
Grundsätzlich ist eine Rückerstattung der digitalen Vignette nicht möglich, da es sich um eine Dienstleistung handelt, die sofort nach dem Kauf genutzt werden kann. Eine Ausnahme bildet die Jahresvignette: Bei Fahrzeugabmeldung oder Totalschaden kann unter bestimmten Umständen eine anteilige Erstattung beantragt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die ASFINAG.